Eine höchst interessante Entscheidung wurde vom Bundesarbeitsgericht am 8.09.2021 unter dem Aktenzeichen 5 AZR 149/21 getroffen.
Nach der Entscheidung wird der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
Am Tag Ihrer Eigenkündigung legte eine Arbeitnehmerin zugleich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen einer Erkrankung für die Dauer der Kündigungsfrist vor. Der Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Lohnfortzahlung. Grundsätzlich belegt eine Arbeitsunfähigkeitsentscheidung die Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeit erschüttern, was ihm im Regelfall nur schwer gelingen wird.
Gelingt es dem Arbeitgeber, den Beweiswert einer solchen Arbeitsunfähigkeit zu erschüttern, wie in diesem Fall, dann muss der Arbeitnehmer substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Weil die Arbeitnehmerin im konkreten Fall dazu nicht in der Lage war, wurde ihre Klage auf Lohnfortzahlung abgewiesen.
Maria Kämpfe-Kraus
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Privates Baurecht
- Forderungsmanagement
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
Wir stehen Ihnen gerne im gesamten Bereich des Wirtschaftsrechts zur Seite, unter anderem in den folgenden Bereichen:
Comments are closed.