Unternehmensnachfolge

„Nothing is certain except death and taxes“ (Benjamin Franklin)

Nur wenigen Menschen gelingt es, ein eigenes Unternehmen erfolgreich aufzubauen und zu führen. Noch viel seltener gelingt es jedoch, ein solches Unternehmen auch langfristig zu erhalten. Der Volksmund geht davon aus, dass die Lebensdauer von Familienunternehmen vielfach auf drei Generationen beschränkt ist: „Der Vater erstellt, der Sohn erhälts und den Enkeln zerfällts“.

Die Ursachen für das Misslingen einer Unternehmensnachfolge sind vielfältig. Oft fehlt es schon an einem wirksamen Testament. Jüngsten Schätzungen zufolge haben nicht einmal 30% aller Unternehmer ein Testament errichtet. Die meisten dieser Testamente sind beim Erbfall vermutlich bereits veraltet, weil sie nicht mit der sich ändernden unternehmerischen, familiären und steuerlichen Situation abgestimmt worden sind. Die dringend erforderliche Verzahnung von Testament und Gesellschaftsvertrag erfolgt ebenso eher selten.

Das mangelnde Problembewusstsein vieler Unternehmer ist umso erstaunlicher als sich die meisten von ihnen durch den Abschluss verschiedenster Versicherungen gegen einzelne Lebensrisiken möglichst umfassend absichern. Eine frühzeitige und umfassende Planung der Unternehmensnachfolge ist zur Sicherung des langfristigen Bestandes des Unternehmens unerlässlich. Dies gilt nicht nur für Unternehmer, die sich altersbedingt aus dem Tagesgeschäft zurückziehen möchten, sondern auch für Jungunternehmer und Unternehmensgründer.

Jeder Unternehmer sollte daher in jeder Lebenslage über einen individuell ausgestalteten Plan für die Unternehmensnachfolge verfügen und zwar einschließlich eines maßgeschneiderte Testaments und entsprechender Vollmachten.

Sollte eine Unternehmensnachfolge in der Familie scheitern – die Gründe hierfür sind vielfältig -, wird die Frage nach anderen Konzepten für die Erhaltung des Unternehmens gestellt. Auch hier ist immer auf die individuellen Verhältnisse abzustellen. Es kann sein, dass ein Verkauf die richtige Lösung ist. Ebenso kommen, z.B., die Überführung in eine Stiftung, die Veräußerung an Mitarbeiter oder die Verbindung mit einem anderen Unternehmen in Betracht.

Jede dieser Möglichkeiten bietet eine Vielzahl an zivil- und steuerrechtlichen Fallstricken, die eine fundierte und seriöse Beratung unumgänglich machen.

Benno Baumgartner

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