Mietvertrag, Pachtvertrag, Kündigung

„Die Geschichte mit dem Hammer“, frei nach Paul Watzlawick

Ein Mieter will ein Bild aufhängen. Den Nagel hat er, nicht aber den Hammer. Der Vermieter hat einen. Also beschließt der Mieter, zum Vermieter zu gehen und ihn auszuborgen. Doch da kommt ihm ein Zweifel: Was, wenn der Vermieter mir den Hammer nicht leihen will? Gestern schon grüßte er ihn nur so flüchtig. Vielleicht war er in Eile. Aber vielleicht war die Eile nur vorgeschützt, und er hat etwas gegen ihn. Und was? Er hat ihm nichts angetan; der bildet sich da etwas ein. Wenn jemand von ihm ein Werkzeug borgen wollte, er gäbe es ihm sofort. Und warum sein Vermieter nicht? Wie kann man einem Mitmenschen einen so einfachen Gefallen ausschlagen? Leute wie der Kerl vergiften einem das Leben. Und dann bildet der Vermieter sich noch ein, er sei auf ihn angewiesen. Bloß weil er einen Hammer hat. Jetzt reicht’s ihm aber wirklich. Und so stürmt er hinüber, läutet, der Vermieter öffnet, doch noch bevor er „Guten Morgen“ sagen kann, schreit ihn der Mieter an: „Sie können Ihren Hammer behalten, Sie Rüpel!“

Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter, im Besonderen aber im Bereich des gewerblichen Mietrechts.

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Thomas Maxien

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