Brauerei- und Gaststättenrecht

Getränkebezugsverträge, Ganterpreise, Haustrunk, Pfand, Verpachtung, Getränkebezugsverträge

Das Brauerei- und Gaststättenrecht ist eine Spezialmaterie, in der wir aufgrund zahlreicher Brauereien in unserer Mandantschaft langjährige Erfahrung gesammelt haben. Branchenspezifische Eigenheiten wie Getränkebezugsverträge, Ganterpreise, Haustrunk, Pfand etc., bedürfen besonderer brancheninterner Kenntnisse.
Wir beraten und vertreten Brauereien in den für sie typischen Problemfeldern, wie z.B. die Verpachtung von Gaststätten, die Erstellung von Getränkebezugsverträgen, betreuen diese jedoch auch im Rahmen steuerrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Fallgestaltungen.
Zudem beraten und vertreten wir auch Gastronomen in Bezug auf ihre gewerbliche Tätigkeit. Gaststättenpachtverträge oder Getränkebezugsverträge weisen oft besondere Regelungen auf, mit denen man im Alltag nicht in Berührung kommt.
Entsprechendes gilt für das Betreiben einer Gaststätte selbst; auch hier sind spezielle Voraussetzungen zu beachten (z.B. Konzession nach dem Gaststättengesetz)
Das Rechtsgebiet ist nicht zuletzt von der Covid-19-Pandemie stark betroffen, sodass sich z.B. immer häufiger die Frage stellt, ob die Gaststättenpacht gemindert oder Getränkemindestabnahmemengen angepasst werden können. Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Thomas Maxien

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