Erbrecht und Erschaftssteuerrecht

„Wer sagt: Ich verstehe mich hervorragend mit meinen Geschwistern! hat noch nicht gemeinsam geerbt“

Dieses mittlerweile geflügelte Wort ist oft Realität. Streit unter Erben macht in der gerichtlichen Praxis einen erheblichen Teil der Verfahren aus.

Dieser entsteht in der Vielzahl der Fälle nicht, weil sich der Einzelne ungerecht behandelt fühlt. Meist ist ein unklares oder missverständliches Testament ursächlich. Wer Streit unter seinen nächsten Angehörigen möglichst verhindern will, sollte klare und eindeutige Regelungen treffen.

Kompetente Beratung ist in diesem Bereich unerlässlich, denn es gilt eine Menge zu beachten, wie z.B. Pflichtteilsansprüche, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, ggf. auch Verpflichtungen, die den Erblasser aus anderen Gründen binden, z.B. eine bereits getroffene letztwillige Verfügung mit dem Ehegatten.

Unerlässlich sind fundierte Kenntnisse im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht. Größere Vermögen bedürfen einer verzahnten, optimalen Beratung von Erbrecht und Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht. Hier kann die Unkenntnis oder Nichtbeachtung steuerlicher Aspekte zu extremen Belastungen führen, die bei sorgfältiger Gestaltung hätten vermieden werden können.

Die fehlende oder unpassende Nachfolgeregelung ist für Unternehmensinhaber besonders gefährlich. Nicht selten führt mangelnde Beratung und Gestaltung in diesem Bereich dazu, dass die Unternehmen nicht fortbestehen können. Damit einher geht häufig die Entlassung der Mitarbeiter. Hier ist Weitsicht und Planung dringend erforderlich.

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmer bei der (ggf. steuerlich optimierten) Gestaltung ihrer letztwilligen Verfügungen. Dazu gehören auch Gestaltungen noch zu Lebzeiten (sog. vorweggenommene Erbfolge) sowie die langfristige Nachfolgeplanung.

Ebenso beraten und vertreten wir Sie, wenn Sie als Erbe in Anspruch genommen werden, z.B. durch einen Pflichtteilsberechtigten. Sie unterliegen in diesem Fall, u.a., umfangreichen Auskunftspflichten.

Sollten sie selbst von der Erbfolge ausgeschlossen sein, unterstützen wir Sie bei der (außergerichtlichen und gerichtlichen) Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Benno Baumgartner

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Renate Kuchler

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