Recht des Kaufmanns, der Personenhandelsgesellschaft, Kapitalgesellschaft, Handelsgeschäfte
Dem Handels- und Gesellschaftsrecht gehört unser Hauptaugenmerk. Wir haben in diesem Bereich auch aufgrund unserer intensiven Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftprüfern besondere Erfahrungen.
Zu unserem Portfolio gehört unter anderem die Gestaltung Ihres unternehmerischen Erfolges, beginnend mit der Wahl der Rechtsform, der Struktur und Vertretung der Gesellschaft. Wir beraten bei Unternehmensgründung, Umwandlung, Aufnahme neuer Gesellschafter, Kapitalbeschaffung und –erhaltung. Wir bereiten mit Ihnen Gesellschafter- und Hauptversammlungen vor, begleiten bei Unternehmenskauf / -verkauf und lösen mit Ihnen unternehmensinterne Konflikte. Vertriebsverträge jeder Art, Allgemeine Geschäftsbedingungen können wir für Sie entwickeln und wir sind fit im Handelsvertreterrecht. Schließlich vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich.